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Lohn- und gehaltsabrechnung

DeutschlandHamburg und Umgebung
  1. HS - HAMBURGER SOFTWARE GMBH & CO. KG

    Deutschland

    HS - Hamburger Software ist einer der führenden deutschen Hersteller von betriebswirtschaftlicher Software. Seit 1979 entwickelt und vertreibt das Unternehmen branchenneutral einsetzbare, systemgeprüfte Anwendungen für die Bereiche Auftragsbearbeitung, Finanzbuchhaltung, Lohnabrechnung & Personalmanagement. Mehr als 26.000 Kunden in Deutschland und Österreich – vom Kleinbetrieb bis zum Großunternehmen – setzen auf die Erfahrung und die Produkte von HS. Monatlich werden über 1.000.000 Löhne und Gehälter mit der Software von HS abgerechnet. Investitionsschutz und Sicherheit gehören bei HS zum Programm. Der Hersteller und Dienstleister garantiert seinen Kunden aktuelle und dauerhaft funktionstüchtige Anwendungen – durch zuverlässige Anpassung an neue gesetzliche Anforderungen und kontinuierliche Weiterentwicklung. Umfassender Support durch eine der größten Hotlines für betriebswirtschaftliche Software in Deutschland rundet das Angebot ab. Als starker Partner arbeitet HS im Rahmen einer seit 1997 bestehenden Kooperation mit der DATEV zusammen – z.B. in Teilbereichen der Entwicklung. Darüber hinaus bietet HS eine mit der DATEV-Systemwelt optimal verzahnte Warenwirtschaftssoftware an. Damit ist der ERP-Hersteller die erste Adresse für DATEV-Kunden, die eine Lösung im Bereich der Auftragsbearbeitung suchen.

  2. PAYCHEX DEUTSCHLAND GMBH

    Deutschland

    Mit über 37 Jahren gebündelter Erfahrung in der professionellen Entgeltabrechnung vertrauen bereits über 6000 Kunden deutschlandweit auf Paychex. Paychex gehört damit zu einem der führenden Anbieter. Lohnabrechnung höchst persönlich für Ihr Unternehmen. Als Spezialdienstleister übernehmen wir für Sie die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung. Wir decken dabei alle Unternehmensgrößen und auch anspruchsvolle Lohnabrechnungstypen wie den Baulohn, den Öffentlichen Dienst und internationale Unternehmen mit Mitarbeitern in Deutschland ab. Unsere mehr als 100 Lohnexperten kennen jeden Spezialfall – eine fehlerfreie Lohnabrechnung ist daher garantiert.

  3. BUCHHALTUNG PLUS UG (HB.)

    Deutschland

    Bei uns erhalten Sie eine über 40-jährige Erfahrung und das ganze Spektrum an Leistungen rund um die Betriebsführung bis hin zur qualifizierten Unternehmensberatung. Buchhaltung PLUS - der Vorsprung für Ihren Betrieb. Wir sind das Buchhaltungsbüro mit dem Mehr an Leistungen - dem PLUS! Lfd. Buchführung und Lohn-/Gehaltsabrechnung gem. § 6 Nr. 3 und 4 des StBerG (ohne Rechts- und Steuerberatung) Lassen Sie sich ganzheitlich betreuen und bestens beraten. Gewinnen Sie nötigen Freiraum für Ihr Kerngeschäft. Langjährige Erfahrung in betriebswirtschaftlichen Belangen und Beratung zeichnen uns aus. Komplexe Situationen inspirieren uns und Stolpersteine beseitigen wir für Sie. Wir machen den Weg frei - für Ihren Erfolg. Lfd. Finanzbuchhaltung, Offene Posten, Lohnbuchhaltung, Kostenrechnung, Mahnwesen, Controlling, kfm. Forderungseinzug, Betriebswirtschaftliche Begleitung, Finanzierungskonzepte, Unternehmensberatung Besuchen Sie unsere Website www.buchhaltung-plus.de oder rufen Sie uns an: +49 (40) 67 56 89-0! Wir freuen uns auf Sie.

  4. RÜDIGER KREUTZ STEUERBERATER

    Deutschland

    In der Steuerberatungskanzlei in Hamburg-Poppenbüttel werden Sie von Rüdiger Kreutz und seinem engagierten Team in allen steuerlichen und unternehmerischen Belangen kompetent beraten. Von der Steuerberatung über die Buchführung, Lohnabrechnung bis zur Erstellung der Jahresabschlüsse kommen alle Leistungen aus einer Hand. Zu unseren Mandanten zählen kleine und mittelständische Betriebe unterschiedlicher Rechtsformen und Branchen aus Hamburg, Schleswig-Holstein und anderen Bundesländern. Selbstverständlich betreuen wir auch Privatkunden in allen steuerlichen Angelegenheiten.

  5. BUCHHALTUNG PLUS - AOS CONSULTING GMBH

    Deutschland

    Buchhaltung PLUS - der Vorsprung für Ihren Betrieb. Wir sind das Buchhaltungsbüro mit dem Mehr an Leistungen - dem PLUS! Lfd. Buchführung und Lohn-/Gehaltsabrechnung gem. § 6 Nr. 3 und 4 des StBerG.