Vorlage zur Etikettierung auf Basis der entsprechenden EU-Verordnung sowie Etikett Überprüfungen. Ein kennzeichnungspflichtiges Produkt muss mit einem Kennzeichnungsetikett versehen werden. Inhalt, Art und Größe des Etiketts regelt die CLP-Verordnung (EG) 1272/2008 in Artikel 17ff. Darüber hinaus müssen die Vorgaben der Fertigpackungsverordnung berücksichtigt werden. Für Detergenzien, Biozide und Aerosole gelten gesonderte Vorschriften, die ebenfalls bei der Erstellung des Etiketts berücksichtigt werden müssen. Manche Produkte unterliegen somit mehreren Vorschriften, deren Vorgaben bei der Etiketterstellung erfüllt werden müssen. Wir helfen Ihnen bei der Etikettierung und erstellen Ihnen eine Etikettvorlage unter Berücksichtigung aller relevanten Verordnungen und stehen Ihnen bis zur Drucklegung beratend zur Seite.
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Seminar zum Thema Etikettierung / Kennzeichnung nach CLP oder Kosmetikverordnung – auf Wunsch mit Detergenzien- oder Biozidverordnung.
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Wir erstellen Ihnen eine Etikettvorlage unter Berücksichtigung aller relevanten Verordnungen und stehen Ihnen bis zur Drucklegung beratend zur Seite. Die Etikettierung eines kosmetischen Produktes wird durch die Kosmetikverordnung (EG) 1223/2009 Artikel 19 geregelt. Zudem müssen auch weitere Verordnung (u.a. Aerosolverordnung, Fertigpackungsverordnung) bei der Erstellung eines Etiketts berücksichtigt werden. Wir erstellen Ihnen eine Etikettvorlage unter Berücksichtigung aller relevanten Verordnungen und stehen Ihnen bis zur Drucklegung beratend zur Seite.
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Das Sicherheitsdatenblatt (SDB) ermöglicht die Übermittlung von Informationen bezüglich Gesundheits- und Umwelt-, sowie physikalischen Gefahren, die vom Produkt ausgehen können. Die Pflicht zur Erstellung des Sicherheitsdatenblattes wird für alle EU-Mitgliedstaaten durch die REACH-Verordnung (EG) 1907/2006 in der jeweils aktuellen Version geregelt. Jeder Hersteller / Importeur ist daher verpflichtet, bei Verkauf eines kennzeichnungspflichtigen Produktes / Stoffes dem Kunden ein Sicherheitsdatenblatt zum Produkt zur Verfügung zu stellen. Das Sicherheitsdatenblatt muss in der Sprache des Landes ausgearbeitet sein, in dem das Produkt in Verkehr gebracht wird.
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Seminar zur Erstellung des Sicherheitsdatenblatts zum Erwerb der amtlich geforderten Fachkunde. Voraussetzungen für alle chemischen Aktivitäten.
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