Das Sicherheitsdatenblatt (SDB) ermöglicht die Übermittlung von Informationen bezüglich Gesundheits- und Umwelt-, sowie physikalischen Gefahren, die vom Produkt ausgehen können. Die Pflicht zur Erstellung des Sicherheitsdatenblattes wird für alle EU-Mitgliedstaaten durch die REACH-Verordnung (EG) 1907/2006 in der jeweils aktuellen Version geregelt. Jeder Hersteller / Importeur ist daher verpflichtet, bei Verkauf eines kennzeichnungspflichtigen Produktes / Stoffes dem Kunden ein Sicherheitsdatenblatt zum Produkt zur Verfügung zu stellen. Das Sicherheitsdatenblatt muss in der Sprache des Landes ausgearbeitet sein, in dem das Produkt in Verkehr gebracht wird.
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Seminar zur Erstellung des Sicherheitsdatenblatts zum Erwerb der amtlich geforderten Fachkunde. Voraussetzungen für alle chemischen Aktivitäten.
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Seminar zum Thema Lesen des Sicherheitsdatenblatts und Verwertung der dortigen Information für z. B. Lagerung und Betriebsanweisungen.
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Seminar zum Thema Etikettierung / Kennzeichnung nach CLP oder Kosmetikverordnung – auf Wunsch mit Detergenzien- oder Biozidverordnung.
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Produktmeldung nach Artikel 45 CLP (PCN) Jedes kennzeichnungspflichtige Produkt benötigt eine Produktmeldung nach Artikel 45 CLP (PCN) . Wir helfen Ihnen gerne bei der Anmeldung.
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