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Wir erstellen Ihnen eine Etikettvorlage unter Berücksichtigung aller relevanten Verordnungen und stehen Ihnen bis zur Drucklegung beratend zur Seite. Die Etikettierung eines kosmetischen Produktes wird durch die Kosmetikverordnung (EG) 1223/2009 Artikel 19 geregelt. Zudem müssen auch weitere Verordnung (u.a. Aerosolverordnung, Fertigpackungsverordnung) bei der Erstellung eines Etiketts berücksichtigt werden. Wir erstellen Ihnen eine Etikettvorlage unter Berücksichtigung aller relevanten Verordnungen und stehen Ihnen bis zur Drucklegung beratend zur Seite.

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Vorlage zur Etikettierung auf Basis der entsprechenden EU-Verordnung sowie Etikett Überprüfungen. Ein kennzeichnungspflichtiges Produkt muss mit einem Kennzeichnungsetikett versehen werden. Inhalt, Art und Größe des Etiketts regelt die CLP-Verordnung (EG) 1272/2008 in Artikel 17ff. Darüber hinaus müssen die Vorgaben der Fertigpackungsverordnung berücksichtigt werden. Für Detergenzien, Biozide und Aerosole gelten gesonderte Vorschriften, die ebenfalls bei der Erstellung des Etiketts berücksichtigt werden müssen. Manche Produkte unterliegen somit mehreren Vorschriften, deren Vorgaben bei der Etiketterstellung erfüllt werden müssen. Wir helfen Ihnen bei der Etikettierung und erstellen Ihnen eine Etikettvorlage unter Berücksichtigung aller relevanten Verordnungen und stehen Ihnen bis zur Drucklegung beratend zur Seite.

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Produktmeldung nach Artikel 45 CLP (PCN) Jedes kennzeichnungspflichtige Produkt benötigt eine Produktmeldung nach Artikel 45 CLP (PCN) . Wir helfen Ihnen gerne bei der Anmeldung.

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Die VP verwaltet die Produktinformationsdatei des kosmetischen Mittels und wird als Ansprechpartner für Behörden auf dem jeweiligen Etikett angegeben. Jedes kosmetische Produkt, welches in der EU in Verkehr gebracht wird, benötigt eine Verantwortliche Person (VP). Sie ist eine in der EU ansässige, juristische oder natürliche Person und gewährleistet die Einhaltung der Vorgaben der EU Kosmetik Verordnung (EG) 1223/2009 sowie deren Anpassungen. Die VP verwaltet die Produktinformationsdatei des kosmetischen Mittels und wird als Ansprechpartner für Behörden auf dem jeweiligen Etikett angegeben.

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Das Cosichem-Team erfahrener Sicherheitsbewerter steht Ihnen von Ihrer Produktidee bis zur Platzierung am Markt zur Seite. Wir unterstützen Sie kompetent und umfassend bei der Einführung von Kosmetika auf dem EU-Markt. Von der Erstellung des Sicherheitsberichts über die CPNP Anmeldung bis zur Hilfestellung bei der Etikettierung sind wir als unabhängiger, qualifizierter Partner für Sie da. Im Bereich Chemie helfen wir Ihnen durch den Dschungel an Begriffen wie Sicherheitsdatenblätter, Biozide, Detergenzienverordnung, Borderline-Produkte, Anmeldungen bei verschiedenen Stellen, Etikettierung bis zur Bewertung der Verkehrsfähigkeit Ihres Produktes. Sprechen Sie uns an, wir begleiten Sie von Ihrer Produktidee bis zur Platzierung am Markt. Mit unserem qualifizierten, sympathischen Team sind wir ein zuverlässiger Partner für die Lösungen der Fragestellungen unserer Kunden. Unsere Philosophie dabei ist, unsere Kunden flexibel, lösungsorientiert sowie preisbewusst zu unterstützen.

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COSICHEM AG

Ernst-Lemmer-Straße 23

35041 Marburg - Deutschland

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Infos zum Unternehmen

Eckdaten

  • Mitarbeiterzahl
    11 – 50

Organisation

  • Gründungsjahr
    2012
  • Haupttätigkeit
    Hersteller/ Fabrikant

Geschäftliche Infos

Einzugsgebiete

  • Check Circle Outline icon international

Aktivitäten von COSICHEM AG

  • Umwelt - Beratung und Kontrolle
  • Sicherheitsdatenblatt
  • Sicherheitsdatenblatt EU
  • Sicherheitsdatenblatt für ein Nicht-EU-Land
  • Sicherheitsdatenblatt gemäß UN-GHS
  • UFI Code
  • Datenblätter gemäß Detergenzien-Verordnung
  • Produktmeldung nach Artikel 45 CLP (PCN) Chemie
  • Produktmeldung Chemie
  • Etikettierung