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Wir erstellen Ihnen eine Etikettvorlage unter Berücksichtigung aller relevanten Verordnungen und stehen Ihnen bis zur Drucklegung beratend zur Seite. Die Etikettierung eines kosmetischen Produktes wird durch die Kosmetikverordnung (EG) 1223/2009 Artikel 19 geregelt. Zudem müssen auch weitere Verordnung (u.a. Aerosolverordnung, Fertigpackungsverordnung) bei der Erstellung eines Etiketts berücksichtigt werden. Wir erstellen Ihnen eine Etikettvorlage unter Berücksichtigung aller relevanten Verordnungen und stehen Ihnen bis zur Drucklegung beratend zur Seite.

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Vorlage zur Etikettierung auf Basis der entsprechenden EU-Verordnung sowie Etikett Überprüfungen. Ein kennzeichnungspflichtiges Produkt muss mit einem Kennzeichnungsetikett versehen werden. Inhalt, Art und Größe des Etiketts regelt die CLP-Verordnung (EG) 1272/2008 in Artikel 17ff. Darüber hinaus müssen die Vorgaben der Fertigpackungsverordnung berücksichtigt werden. Für Detergenzien, Biozide und Aerosole gelten gesonderte Vorschriften, die ebenfalls bei der Erstellung des Etiketts berücksichtigt werden müssen. Manche Produkte unterliegen somit mehreren Vorschriften, deren Vorgaben bei der Etiketterstellung erfüllt werden müssen. Wir helfen Ihnen bei der Etikettierung und erstellen Ihnen eine Etikettvorlage unter Berücksichtigung aller relevanten Verordnungen und stehen Ihnen bis zur Drucklegung beratend zur Seite.

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Produktmeldung nach Artikel 45 CLP (PCN) Jedes kennzeichnungspflichtige Produkt benötigt eine Produktmeldung nach Artikel 45 CLP (PCN) . Wir helfen Ihnen gerne bei der Anmeldung.

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Die VP verwaltet die Produktinformationsdatei des kosmetischen Mittels und wird als Ansprechpartner für Behörden auf dem jeweiligen Etikett angegeben. Jedes kosmetische Produkt, welches in der EU in Verkehr gebracht wird, benötigt eine Verantwortliche Person (VP). Sie ist eine in der EU ansässige, juristische oder natürliche Person und gewährleistet die Einhaltung der Vorgaben der EU Kosmetik Verordnung (EG) 1223/2009 sowie deren Anpassungen. Die VP verwaltet die Produktinformationsdatei des kosmetischen Mittels und wird als Ansprechpartner für Behörden auf dem jeweiligen Etikett angegeben.

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Seminar zum Thema Lesen des Sicherheitsdatenblatts und Verwertung der dortigen Information für z. B. Lagerung und Betriebsanweisungen.

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Seminar zur Erstellung des Sicherheitsdatenblatts zum Erwerb der amtlich geforderten Fachkunde. Voraussetzungen für alle chemischen Aktivitäten.

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Seminar zum Thema Etikettierung / Kennzeichnung nach CLP oder Kosmetikverordnung – auf Wunsch mit Detergenzien- oder Biozidverordnung.

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Die PID ist eine umfangreiche Zusammenstellung sicherheitsrelevanter und produktspezifischer Informationen über das jeweilige kosmetische Produkt. Jedes kosmetische Produkt, welches in der EU in Verkehr gebracht wird, benötigt eine Produktinformationsdatei (PID). Diese ist eine umfangreiche Zusammenstellung sicherheitsrelevanter und produktspezifischer Informationen über das jeweilige kosmetische Produkt. Die PID wird von der Verantwortlichen Person verwaltet und wird nur der zuständigen Behörde auf Verlangen zugänglich gemacht. Die PID muss über einen Zeitraum von 10 Jahren nach Inverkehrbringen der letzten Charge des kosmetischen Produkts aufbewahrt werden. Wir unterstützen Sie mit unserer Fachkompetenz und Erfahrung bei der Zusammenstellung und Überprüfung der erforderlichen Dokumente. Gerne bieten wir Ihnen das Komplettpaket bestehend aus Sicherheitsbericht, PID, CPNP Meldung und Etikettvorlage an.

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Das Cosmetic Products Notification Portal (CPNP) ist ein Web-Portal welches eine einheitliche und zentrale Notifizierung von kosmetischen Mitteln in allen Mitgliedsländern der Europäischen Union ermöglicht. Jedes kosmetische Produkt, welches in der EU in Verkehr gebracht wird, muss in diesem Portal angemeldet werden. Wir unterstützen Sie bei der Einrichtung Ihres Zugangs zu diesem Meldeportal und übernehmen auch die Produktanmeldung.

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Die Sicherheit jedes kosmetischen Produktes, welches in der EU in Verkehr gebracht wird, muss gemäß Artikel 10 der Kosmetikverordnung (EG) Nr.1223/2009 durch einen Sicherheitsbericht bestätigt werden. Dieser beinhaltet die wichtigsten Informationen (u.a. toxikologische, mikrobiologische, anwendungsspezifische) zum kosmetischen Produkt und besteht aus Teil 1, der Sicherheitsinformation und Teil 2, der Sicherheitsbewertung. Der Sicherheitsbericht ist ein wichtiger Bestandteil der PID.

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