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Der Firmengründer Albert Pfnür hätte es sich im Jahre 1915 wahrscheinlich auch nicht träumen lassen, daß aus seinem 2 Mann Betrieb, den er als Malermeister gründete, einmal ein blühendes Unternehmen werden würde. Mit Handkarren, Malerkübel und Leitern renovierte er seinerzeit verrußte Wohnungen im Münchner Osten und konnte schon Jahresumsätze von ca. 3.000 Reichsmark verbuchen. Schnell entwickelt sich der Betrieb zu einem ansehnlichen Malergeschäft, das im Jahre 1943 bereits 30 - 40 Mitarbeitern Lohn und Brot gab. Zu diesem Zeitpunkt wurde auch schon mit den Markierungsarbeiten begonnen, die schon damals ständig weiterentwickelte wurde. Als “damals” junger, dynamischer Chef, der auch allen modernen Techniken aufgeschlossen war, hat Herr Albert Pfnür nach der Währungsreform das Arbeitsprogramm erheblich erweitert. Große Neubauten wie Schulen, Versicherungen und öffentliche Aufträge wurden übernommen und zur vollsten Zufriedenheit ausgeführt. Die Straßenmarkierungen entwickelte sich bald zum Hauptgeschäft und so wurde die erste vollautomatische selbstfahrende Markierungsmaschine erfunden und eingesetzt. Dabei wurden Projekte in Deutschland, Österreich, Schweiz und Ungarn ausgeführt. Die Aufgaben wurden vielfältiger und als vorausdenkender Geschäftsmann nahm der Inhaber 1959 die Fertigung von Verkehrszeichen in das Lieferprogramm auf. Auch einer seiner Söhne, Geschäftsführer Fritz Pfnür (bis 31.3.2006) erweiterte das Leistungsangebot der Firma nach seinem Eintritt 1969 ständig. Heute führt der gewachsene Betrieb alle auf dem Markierungsmarkt üblichen Arbeiten aus. Außerdem werden auch weltweit Sportstätten mit den nötigen Linien für die Wettkämpfe ausgestattet und auch Flughäfen. Ebenso wurde neben der Fertigung von Verkehrszeichen im Jahr 2001 auch die Absicherung von Arbeitsstellen auf Straßen mit in das Leistungsprogramm der Gesellschaft aufgenommen. Zum 1. Januar 2005 wurde die Gesellschaft in die Pfnür Verkehrstechnik GmbH umfirmiert. Mit Wirkung zum 1. April
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Georg-Knorr-Strasse 33
85662 Hohenbrunn - Deutschland
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Gelbe Warnschilder dienen der Kennzeichnung von Hindernissen und Gefahrstellen, an denen eine Gefährung wie z. B. Anstoß-, Quetsch-, Sturz- oder Stolpergefahr oder die Gefahr des Fallens von Lasten, besteht.
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