WILLI KANZLER GARANT FEUERLOESCHGERAETE GMBH & CO. KG

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Füll– und Entleerungsstationen ermöglichen den Anschluss von Wandhydranten an das Trinkwasserversorgungsnetz als Löschwasserleitung „nass/trocken“ gem. DIN 14462.

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Die GLORIA Löschanlage eignet sich besonders für den Objektschutz, z.B. für Schaltschränke, Funkenerodiermaschinen, Bearbeitungszentren, Werkzeugmaschinen, Digestorien u.v.m. Die Ausführung erfolgt in Anlehnung an die Richtlinien des VDE und VDI sowie der Norm DIN 14497 und ist somit als Feuerlöschanlage für den Einsatz z.B. an Elektroerodieranlagen im Sinne der VDI 3402 geeignet. Montage und Wartung Objektschutz-Löschanlagen dürfen nur von sachkundigen, durch GLORIA schriftlich autorisierten Personen, gemäß Montagevorschrift eingebaut werden. Um die ständige Funktionsbereitschaft und Betriebssicherheit der Löschanlage sicherzustellen, muss diese durch einen sachkundigen, autorisierten Stützpunkt Kundendienst in regelmäßigen Zeitabständen, die nicht länger als 12 Monate betragen dürfen, geprüft werden. Nach jedem Einsatz ist die Betriebsbereitschaft von dem GLORIA Stützpunkt Kundendienst wieder herzustellen.

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Tragbare Feuerlöscher - Pulver-Feuerlöscher - Schaum-Feuerlöscher - Wasser-Feuerlöscher - Kohlendioxid-Feuerlöscher - Fettbrand-Feuerlöscher - Übungs-Feuerlöscher

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Brandschutzunterweisungen retten Menschenleben und Sachwerte Unternehmen in Deutschland sind unter der Aufsicht der Berufsgenossenschaft verpflichtet die Belegschaft mit der Handhabung der Feuerlöscheinrichtungen mindestens 1x jährlich vertraut zu machen. BGV A1, Allgem. Vorschriften §43-6 Mit unserem modernen, mobilen Firetrainer sind wir in der Lage, die entsprechenden praktischen Übungen sowohl für große aber auch kleinere Betriebe anzubieten. Der besondere Vorteil für Sie: - sachkundige Unterweisung - Vorführung bei Ihnen vor Ort - geringer Arbeitsausfall derMitarbeiter Selbstverständlich stehen wir Ihnen mit unseren Brandschutzspezialisten für die Ausstattung Ihrer Objekte jederzeit zur Verfügung. Unsere Sachkundigen übernehmen gerne auch die Wartung Ihrer Feuerlöschgeräte. Verbindliche Terminüberwachung ist durch unser modernes EDV-System gewährleistet.

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Als GLORIA-KUNDENDIENST stehen wir ihnen als Fachberater und sachkundiger Prüfdienst jederzeit gerne zur Verfügung. Brandschutz ist Vertrauenssache, sprechen Sie mit uns, dem Spezialisten mit über 60-jähriger Erfahrung. Gemäß DIN 14406 und EN 3 müssen Feuerlöscher in regelmäßigen Abständen durch Sachkundige überprüft werden. Wir prüfen und warten Feuerlöscher aller Hersteller. Weitere Leistungen im Wartungsbereich - Objektschutzanlagen - Rennsport- und Bootslöschanlagen - Rauch- und Wärmeabzugsanlagen - Rauchklappen- und Lüftungsanlagen - Wandhydranten, Ventilstationen - Schlauchprüfung für synthetische Feuerwehrschläuche - Schlauchprüfung für synthetische Gummiwasserschläuche - Rauchwarnmelder - Feststellanlagen für Brandschutztüren und -tore - Hydraulische Rettungsgeräte Fabrikat WEBER - Annahmestelle für Gasflaschen TÜV und Füllung

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Rauchwarnmelder warnen frühzeitig bei der ersten Rauchentwicklung und schützen damit Leben. Von den jährlich 600 Brandopfern in Deutschland sterben 70% nachts in den eigenen 4 Wänden. Der Grund ist, wenn wir schlafen schläft auch unser Geruchsinn. Vom Menschen unbemerkt, kann sich der tödliche Rauch eines Brandes schnell im gesamten Gebäude ungehindert ausbreiten. Bereits wenige Atemzüge der giftigen Rauchgase können zum Tode führen. Für die Rettung aus dem Gebäude bleiben nur zwei bis vier Minuten Zeit. Rauchwarnmelder warnen frühzeitig bei der ersten Rauchentwicklung und schützen damit Leben. Unsere Rauchwarnmelder schlafen nie! Zu jeder Tages– und Nachtzeit wachen sie über Sie. Dabei sind sie so zuverlässig und rücksichtsvoll. Sie sind störsicher selbst bei Temperaturschwankungen Zwischen 0 und 55 Grad Celsius, auch gegenüber Mobiltelefonen und Funkgeräten. - frequenzoptimierter Signalton - integrierte Echtzeituhr - festeingebaute Langzeitbatterie

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Hydraulisch betätigte Rettungsgeräte müssen nach den „Prüfgrundsätzen für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr“ GUV 67.13 geprüft werden. Sichtprüfung - nach jedem Einsatz - mindestens jedoch jährlich durch einen Sachkundigen Funktions– und Belastungsprüfung - mindestens alle 3 Jahre durch einen autorisierten Sachkundigen Unser Service - jährliche Prüfung hydraulischer Rettungsgeräte - jährliche Funktions– und Belastungsprüfung an Hubgeräten, hydraulischen Hebesätzen und Winden - 3-Jahres Funktions– und Belastungsprüfung an allen hydraulischen Rettungsgeräten - Rissprüfung mittels Farbeindringverfahren nach DIN 54 152

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Rauch– und Wärme-Abzugsanlagen dienen im Brandfall dem Personenschutz zur Vermeidung von gesundheitlicher Schädigung durch Rauch- und Brandgase. Wartung und Instandsetzung RWA– Anlagen müssen mindestens einmal jährlich geprüft und gewartet werden. Diese Wartung umfasst die Funktions– und Betriebsbereitschaft der vorhandenen Bauteile, so wie der Zuleitungen und Steuermechanismen. Prüfung, Wartung sowie Instandsetzungen sind in Prüfbüchern zu dokumentieren. Diese Wartungsprotokolle sind aufzubewahren und auf verlangen den zuständigen Stellen vorzulegen. Brandschutzklappen in Lüftungsanlagen Brandschutzklappen sind zum automatischen Absperren von Brandabschnitten in RLT-Anlagen bestimmt. Wartung Mindestens 1 x jährlich durch einen Sachkundigen. Prüfung, Wartung sowie Instandsetzungen sind in Prüfbüchern zu dokumentieren. Wir beraten Sie gerne in allen Fragen rund um Ihre RWA Anlage und Brandschutzklappen.

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Alle Prüfungen und Wartungen unterliegen einer Dokumentationspflicht. Gerne übernehmen wir für Sie auch die 6-monatige Betreiberprüfung einschließlich Dokumentation. Wandhydranten sind in Gebäuden installierte Wasserentnahmestellen, die zur ersten Brandbekämpfung vorgesehen sind. Wandhydranten gibt es in der Ausführung: - Nass (Leitung ist ständig mit Wasser befüllt) - Trocken (Leitung wird erst im Bedarfsfall mit Wasser befüllt) Wandhydranten müssen gemäß VDI 3810-2: - alle 6 Monate einer Betreiberprüfung unterzogen werden - alle 6 Monate durch den Betreiber gespült werden - alle 12 Monate eine Instandhaltung durch einen Sachkundigen durchgeführt werden.

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Feststellanlagen an Brandschutztüren dienen der ordnungsgemäßen Schließung im Brandfall. Brandschutztüren und -tore dürfen weder verkeilt noch andersartig als mit einer automatischen Feststellanlage offen gehalten werden. Anforderungen Die Feststellanlage muss vom Betreiber ständig betriebsfähig gehalten und mindestens einmal monatlich von ihm auf einwandfreie Funktion überprüft werden. Außerdem ist der Betreiber verpflichtet, mindestens einmal jährlich eine Prüfung auf ordnungsgemäßes und störungsfreies Zusammenwirken aller Geräte sowie eine Wartung durch einen Sachkundigen vornehmen zu lassen, sofern nicht im Zulassungsbescheid eine kürzere Frist vorgegeben ist. Prüfung, Wartung sowie Instandsetzungen sind in Prüfbüchern zu dokumentieren. Diese Wartungsprotokolle sind aufzubewahren und auf verlangen den zuständigen Stellen vorzulegen. Wir beraten Sie gerne in allen Fragen rund um Ihre Feststellanlagen.

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Karl-Hertel-Strasse 9

90475 Nürnberg - Deutschland

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