Gehen Sie gerne shoppen? Oder vertreiben Sie sich lieber die Zeit in der Natur und wissen, was wann auf unseren Äckern wächst? Dann sind unsere NATURLIEBHABER Bandnudeln genau das Richtige für Sie. Unsere Hartweizen-Frischei-Nudeln schmecken hervorragend als Hauptgericht oder als Beilage. Dazu empfehlen wir im Sommer eine Sauce aus regionalen Tomaten und während der kalten Jahreszeit ein herzhaftes Walnuss-Pesto. Machen Sie mit und werden Sie zum NATURLIEBHABER!
Deutschland
Das Beerenwachs, auch Sumachwachs oder Japanwachs genannt, wird aus der Fruchtschale des Lackbaums (Rhus verniciflua) gewonnen. Es ist 100% vegan und wird aufgrund seiner rückfettenden Eigenschaften gern in der Kosmetik eingesetzt. Es eignet sich hervorragend zum Mischen mit höherschmelzenden Wachsen und ist ein guter Konsistenzgeber.
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Diese Produktlinie beinhaltet fünf Face Care und 2 Body Care-Referenzen. Die Produkte sind frei von bedenklichen Inhaltsstoffen – perfekt für den kritischen Konsumenten von heute. Die Superior Line mit einem erprobten, probiotischen Wirkstoff hilft, die Haut in Balance zu halten und fördert ein gesundes Funktionieren der Haut. Diese innovativen Formulierungen zeichnen sich zudem durch die erlesenen Alpenkräuter Edelweiss, Alpenrose und Gelber Enzian aus. Ein Extrakt aus der Mikroalge „Rhodella violacea“ der Insel Sylt schützt die Haut nachweislich vor externen Einflüssen und spendet Feuchtigkeit. Das Ergebnis ist eine gesunde, junge und strahlende Haut. Bei der Superior Line können Sie Ihrem Produkt eine ganz persönliche Note verleihen. Passen Sie den Wirkstoff, das Parfum und die Verpackung individuell an und lancieren Sie so schon morgen Ihr massgeschneidertes Produkt auf dem Markt.
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Haarpomade ist ein parfümiertes Wachs, welches zum Frisieren von Haaren benutzt wird. Sie enthält keinen Alkohol und ist somit beim Formen und Festigen gleichzeitig eine Pflege für das Haar. Die Länge des Haares spielt dabei keine Rolle. Die WFS produziert Haarpomaden in verschiedensten Formen und Gebinden für höchste Ansprüche.
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Die Sicherheit jedes kosmetischen Produktes, welches in der EU in Verkehr gebracht wird, muss gemäß Artikel 10 der Kosmetikverordnung (EG) Nr.1223/2009 durch einen Sicherheitsbericht bestätigt werden. Dieser beinhaltet die wichtigsten Informationen (u.a. toxikologische, mikrobiologische, anwendungsspezifische) zum kosmetischen Produkt und besteht aus Teil 1, der Sicherheitsinformation und Teil 2, der Sicherheitsbewertung. Der Sicherheitsbericht ist ein wichtiger Bestandteil der PID.
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