Die Sicherheit jedes kosmetischen Produktes, welches in der EU in Verkehr gebracht wird, muss gemäß Artikel 10 der Kosmetikverordnung (EG) Nr.1223/2009 durch einen Sicherheitsbericht bestätigt werden. Dieser beinhaltet die wichtigsten Informationen (u.a. toxikologische, mikrobiologische, anwendungsspezifische) zum kosmetischen Produkt und besteht aus Teil 1, der Sicherheitsinformation und Teil 2, der Sicherheitsbewertung. Der Sicherheitsbericht ist ein wichtiger Bestandteil der PID.
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Seminar zum Thema Etikettierung / Kennzeichnung nach CLP oder Kosmetikverordnung – auf Wunsch mit Detergenzien- oder Biozidverordnung.
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Das Cosmetic Products Notification Portal (CPNP) ist ein Web-Portal welches eine einheitliche und zentrale Notifizierung von kosmetischen Mitteln in allen Mitgliedsländern der Europäischen Union ermöglicht. Jedes kosmetische Produkt, welches in der EU in Verkehr gebracht wird, muss in diesem Portal angemeldet werden. Wir unterstützen Sie bei der Einrichtung Ihres Zugangs zu diesem Meldeportal und übernehmen auch die Produktanmeldung.
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Die PID ist eine umfangreiche Zusammenstellung sicherheitsrelevanter und produktspezifischer Informationen über das jeweilige kosmetische Produkt. Jedes kosmetische Produkt, welches in der EU in Verkehr gebracht wird, benötigt eine Produktinformationsdatei (PID). Diese ist eine umfangreiche Zusammenstellung sicherheitsrelevanter und produktspezifischer Informationen über das jeweilige kosmetische Produkt. Die PID wird von der Verantwortlichen Person verwaltet und wird nur der zuständigen Behörde auf Verlangen zugänglich gemacht. Die PID muss über einen Zeitraum von 10 Jahren nach Inverkehrbringen der letzten Charge des kosmetischen Produkts aufbewahrt werden. Wir unterstützen Sie mit unserer Fachkompetenz und Erfahrung bei der Zusammenstellung und Überprüfung der erforderlichen Dokumente. Gerne bieten wir Ihnen das Komplettpaket bestehend aus Sicherheitsbericht, PID, CPNP Meldung und Etikettvorlage an.
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Die VP verwaltet die Produktinformationsdatei des kosmetischen Mittels und wird als Ansprechpartner für Behörden auf dem jeweiligen Etikett angegeben. Jedes kosmetische Produkt, welches in der EU in Verkehr gebracht wird, benötigt eine Verantwortliche Person (VP). Sie ist eine in der EU ansässige, juristische oder natürliche Person und gewährleistet die Einhaltung der Vorgaben der EU Kosmetik Verordnung (EG) 1223/2009 sowie deren Anpassungen. Die VP verwaltet die Produktinformationsdatei des kosmetischen Mittels und wird als Ansprechpartner für Behörden auf dem jeweiligen Etikett angegeben.
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