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Wir sind Ihr kompetenter Dienstleister in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes!

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Die hohen Unfallhäufigkeiten auf Baustellen haben die EU veranlasst, den Arbeits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen durch hierzu besonders ausgebildete Fachleute koordinieren zu lassen. Diese Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren – SiGeKo’s –haben in den vergangenen Jahren maßgeblich mitgeholfen, die Unfallzahlen in diesem Bereich zu reduzieren. Gemäß § 3, Absatz 1 der Baustellenverordnung dürfen ausschließlich „geeignete“ Personen als SiGeKo eingesetzt werden. Eignungskriterien sind in den „Regeln für den Arbeitsschutz auf Baustellen“, insbesondere in der RAB 30 Anlage B und C, definiert. Der Bauherr kommt seiner Verantwortung für die Sicherheit auf der Baustelle unter anderem dadurch nach, dass er die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften durch den SiGeKo kontrollieren lässt. Es ist dabei wichtig, die Häufigkeit von Baustellenbesuchen der Gefährdungslage anzupassen

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Das staatliche und berufsgenossenschaftliche Regelwerk fordert von den Beschäftigten für viele Tätigkeiten spezielle Befähigungen, die dem Arbeitgeber gegenüber nachgewiesen werden müssen.

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Im Europäischen Wirtschaftsraum muss jeder Hersteller von Maschinen die für sein Produkt geltenden EG-Binnen -marktrichtlinien (Maschinenrichtlinie, Niederspannungsrichtlinie, EMV-Richtlinie, etc

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Leider kommt es auf Kinderspielplätzen immer wieder zu schweren Unfällen. Häufige Ursache sind beschädigte und/oder nicht normenkonforme Spielplatzgeräte. Die von diesen Geräten ausgehenden und für unsere Kinder unkalkulierbaren Gefahren gilt es auszuschließen! Viele Schäden auf Spielplätzen und an Spielplatzgeräten sind für den Laien nicht ohne weiteres erkennbar, daher sind Sie als Betreiber eines Spielplatzes im Rahmen Ihrer Verkehrssicherungspflicht verpflichtet, die Spielplatzgeräte und Spielplätze gemäß DIN 1176 und DIN 1177 mindestens alle 12 Monate sachkundig überprüfen zu lassen. Neben dieser jährlichen Hauptinspektion sind wöchentliche, eventuell auch tägliche Sichtkontrollen (visuelle Routine-Inspektionen) erforderlich. Funktionskontrollen (operative Inspektionen) sind gemäß DIN 1176 und DIN 1177 im Abstand von 1-3 Monaten durchzuführen.

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