ARS-GEFAHRGUTBERATUNG - MICHAEL C. LÖHRKE

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Die zur Anwendung kommende Transport-Vorschrift für den Luftverkehr ist die IATA DGR 52/2011 - Teil II der jeweils anwendbaren neuesten Verpackungs-Vorschriften 965 bis 970. Diese Vorschriften besagen, dass die Innenverpackung jede Batterie, Zelle oder den Akku vollständig umschließen muss. Um einen Kurzchluss zu vermeiden, muss der Kontakt mit anderen leitenden Gegenständen innerhalb derselben Verpackung unbedingt vermieden werden. Jede Verpackung ( Packstück ) muss weiterhin einen Fall aus 1,20 Meter Höhe in beliebiger Ausrichtung standhalten um eine Beschädigung der Lithium-Zelle, Batterie oder Akku, oder eine Verschiebung und Verlagerung des Inhalts oder ein Austreten zu vermeiden. Im Bereich Lufttransport für Lithium-Ionen darf ein einzelnes Packstück, das maximale Gewicht von 10 Kg nicht überschreiten

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Ob Luftfracht oder auf der Straße, wer Lithium-Batterien oder Akkus versendet, muss diverse Regelungen und Vorschriften beachten. Seit 2009 haben sich die betreffenden Vorschriften für die Art der Verpackungen, Kennzeichnungen und Dokumentationen von Lithium-Batterien und Akkus für alle Verkehrsträger zum Teil erheblich verändert. Der wichtigste Hinweis ist: Lithium-Batterien und Akkus unterliegen immer gefahrgutrechtlichen Vorgaben! Wenn diese wichtigen Vorgaben und Vorschriften beim Transport dieser Gefahrgüter nicht beachtet werden, kann dies nicht nur zu Verzögerungen bei der Sendungs-Zustellung führen sondern kann auch u.U. zu chemischen Reaktionen, Brand oder Explosion des Gefahrguts führen.

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Diesen Dienst bieten wir bundesweit beim Kunden vor Ort an. Wir erstellen und betreiben Prozessanalysen und machen unser Kunden auf eventuelle Fehler und Gefahren aufmerksam, weiterhin beraten wir Sie, wie der Ablauf den Vorschriften entsprechend sicherer zu gestalten ist.

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Beratung und Stellung eines externen Gefahrgutberater für alle Verkehrsträger Erstellung und Dokumentation der für den Gefahrguttrransport benötigter Dokumente für die Verkehrsträger: -See -Straße -Schiene -Luft Stellung eines externe Gefahrgutberaters, Betreuung in Gefahrgutrechtlichen angelegenheiten. Organisation des betrieblichen Ablaufes.

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Gefahrgutbeauftragte und Gefahrgutfahrer müssen an besonderen Schulungen und Lehrgängen mit abschließender Prüfung teilnehmen. Wir, die ars und Ihre Partner-Unternehmen führt Sie durch die Schulungen, Prüfungen und veranlasst, dass Sie die entsprechenden Bescheinigungen erhalten, die europaweit anerkannt werden.

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Wir entwickeln gemeinsam mit namhaften Verpackungsherstellern und unseren Kunden produktzugeschnittene Verpackungslösungen z.B. für Lithium - Akkus und – Batterien, die bekanntlich ein hohes Gefahrenpotential haben. Hierauf haben wir uns spezialisiert und betreuen Kunden wie z.B. die Fa. Li-Tec GmbH aus Kamenz eine Evonik-Tochter.

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