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Rechtsberatung
  1. PICHON & PICHON RECHTSANWÄLTE

    Deutschland

    Die in Recklinghausen ansässige Kanzlei Pichon & Pichon Rechtsanwälte betreut seit mehr als 35 Jahren erfolgreich Mandanten im Bereich des Hochschulrechts. Kopf der Kanzlei ist der Fachanwalt für Verwaltungsrecht René Pichon, der neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt auch als Notar aktiv ist. Seit 35 Jahren sind wir im Kapazitätsrecht tätig und haben Tausenden von Mandanten mittels Studienplatzklage erfolgreich zu einem Studienplatz verholfen. Und das bundesweit. Wir gehören zu den Etablierten des Kapazitätsrechts und sind vielen Anwälten, die inzwischen auf den "Zug Studienplatzklagen" aufgesprungen sind, an Erfahrung im Umgang mit den beteiligten Vertretern der Universitäten und auch Gerichten, weit voraus.Oft ändert sich von einem aufs andere Jahr die Aussicht auf Erfolg einer Klage für eine bestimmte Universität oder einen bestimmten Studiengang. Hier ist die langjährige Erfahrung des Anwalts für Erfolg oder Misserfolg mitentscheidend.

  2. KANCELARIA RADCY PRAWNEGO DR RADEK RAFAŁ WASILEWSKI

    Polen

    Die Kanzlei des polnischen Rechtsanwalts Dr Radek Rafał Wasilewski (Kancelaria Radcy Prawnego dr Radek Rafał Wasilewski) befindet sich gerande an der deutsch-polnischen Grenze in Stettin (Szczecin) in Polen. Der Leiter der Kanzlei Dr Radek Rafał Wasilewski ist polnischer Rechtsanwalt (radca prawny) und gleichzeitig wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Szczecin. Zu den Schwerpunkten der Kanzlei gehören: Wirtschaftsrecht (z.B. Vertragsrecht, Transportrecht inkl. CMR, Immobilienrecht, Gesellschaftrecht, Versicherungsrecht), Zivilrecht (z.B. Immobilienrecht), Wettbewerbsrecht, Kartellrecht, Vergaberecht, Lauterkeitsrecht, Verbraucherrecht. Im Rahmen der Kanzlei erbringt Dr Radek Rafal Wasilewski die komplexe Rechtsberatung für juristische und natürliche Personen rund um polnisches Recht, d.h. rechtliche Beratung, Vorbereitung der Gutachten, Gestaltung der Verträge, Vertretung vor Gericht und vor anderen Behörden (Vertretung im Gerichtsverfahren, Verwaltungsverfahren und Schlichtungsverfahren), Anfertigung der Klagen und anderer Schriftsätze, Eintreibung von Forderungen/Schulden. Wir sprechen Deutsch, Polnisch und Englisch.

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