Suchergebnisse für
Deutschland
Schutzkleidung gehört zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA) und dient dem Ziel, die persönliche Gesundheit zu bewahren und eine Ansteckung oder Verbreitung von Viren zu vermindern. Im Sinne der PSA-Benutzungsverordnung zählt dazu jegliche Art von Kleidung, die die Sicherheit einer Person bewahrt. Nach der Verordnung (EU) 2016/425 (PSA) und der Verordnung (EU) 2017/745 (Medizinprodukt) zählt z. b. Operationskleidung wie Kopfhauben, Schürzen und Überschuhe zur Kategorie I. Weitere Schutzkleidung wie Overalls, Schutzanzüge und Handschuhe gehören zur PSA Kategorie III.
Angebot anfordernSie verkaufen oder produzieren ähnliche Produkte?
Registrieren Sie sich auf europages und referenzieren Sie Ihre Produkte
Suchergebnisse für
Bekleidungsindustrie - Zulieferartikel - Import ExportAnzahl der Ergebnisse
1 ProduktLänder
Unternehmensart