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Deutschland

Schutzkleidung gehört zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA) und dient dem Ziel, die persönliche Gesundheit zu bewahren und eine Ansteckung oder Verbreitung von Viren zu vermindern. Im Sinne der PSA-Benutzungsverordnung zählt dazu jegliche Art von Kleidung, die die Sicherheit einer Person bewahrt. Nach der Verordnung (EU) 2016/425 (PSA) und der Verordnung (EU) 2017/745 (Medizinprodukt) zählt z. b. Operationskleidung wie Kopfhauben, Schürzen und Überschuhe zur Kategorie I. Weitere Schutzkleidung wie Overalls, Schutzanzüge und Handschuhe gehören zur PSA Kategorie III.

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