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Bautechnik - Import Export

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Diese Elektro - Haftmagnete werden als Feststellvorrichtungen zum Offenhalten von Feuerschutztüren und ähnlichen Abschlüssen nach DIN 4102 BI. 3 eingesetzt. Im eingeschalteten Zustand wird eine ferromagnetische Ankerscheibe festgehalten. Nach dem Ausschalten überwindet eine im Zentrum des Magneten federnd gelagerte Abdrückkugel die zwischen Haftmagnet und Ankerscheibe vorhandene Resthaftkraft. Je nach Anwendungsfall werden starre oder beweglich gelagerte Ankerscheiben verwendet. Die Elektro - Haftmagnete entsprechen den Anforderungen und Anwendungsrichtlinien des Instituts für Bautechnik, Berlin (Abschnitt 3.1.9) für Feststellanlagen an Feuerschutzabschlüssen.

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Deutschland

Hersteller asecos GmbH Werksnr. 15477 Zusatzinformationen Tankcontainer für Transport und Lagerung flüssiger und rieselfähiger Stoffe KTC = Kubischer TankContainer IBC = Intermediate BulkContainer für Tankcontainer (KTC/IBC) aus Polyethylen, blau für eine sichere und vorschriftsmäßige Lagerung von gewässergefährdenden Flüssigkeiten aller Gefährdungskategorien nicht zur Lagerung von entzündbaren Flüssigkeiten zugelassen hohe Beständigkeit gegen Säuren, Laugen und Öle Tragfähigkeit je Stellplatz 2000 kg Allgemeine baufaufsichtliche Zulassung. Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt), Berlin

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Deutschland

Brandschutzklappen schützen Eine Brandschutzklappe ist ein sicherheitstechnisches Bauteil. Brandschutzklappen werden aus Gründen des Brandschutzes zwischen Brandabschnitten in Wände und Decken eingebaut. Im Normalbetrieb ist die Brandschutzklappe geöffnet, um den Luftdurchlass zu ermöglichen. Sie schließt im Brandfall automatisch und verhindert somit die Ausbreitung von Feuer und Rauch. Brandschutzklappen werden aufgrund von durchgeführten Feuerschutzprüfungen (EN 1366-2) in Übereinstimmung mit der EN 13501-3 klassifiziert. In Deutschland ist eine Zulassung durch das Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt) notwendig. Der Einsatz ist in den Bundesländern durch die baurechtliche Einführung der Muster-Lüftungsanlagenrichtlinie (M-LüAR) geregelt. Brandschutzklappen müssen spätestens alle 12 Monate durch einen Sachkundigen geprüft werden, gerne übernehmen wir das für sie. Lassen Sie sich noch heute ein Angebot erstellen.

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