Regalinspektion

Regalprüfung nach DIN EN 15635
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Beschreibung

Die regelmäßige Regalinspektion ist gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), DGUV Regel 108-007 (bisher BGR 234) und DIN EN 15635 als Arbeitsmittel gesetzlich vorschrieben. Neben einer wöchentlichen Sichtkontrolle, ist eine Experteninspektion durch eine befähigte Person bzw. Regalprüfer gesetzlich vorgeschrieben. Durch zahlreiche Ein- und Auslagerungsvorgänge können Regale leicht beschädigt werden. Dies ist insbesondere beim Einsatz mit Gabelstaplern oder Hubwagen der Fall.

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