Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel DGUV-V3

Beschreibung

Nach der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (BGV/GUV-V A) ist der Unternehmer (Betreiber) verpflichtet, für regelmäßige Wiederholungsprüfungen zu sorgen. Gegenstand der Prüfung im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift sind: ortsfeste elektrische Betriebsmittel, ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, stationäre Anlagen, nicht stationäre Anlagen. Unser bestens geschultes Personal führt die Prüfungen durch und erstellt die Dokumentation. Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot!

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