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Unser hochflexibles SYSTEM AER 1.1 bietet einen schnellen und sicheren Zugang für die Rotorblattwartung an Anlagen mit einem Abstand Turm/Turmspitze bis zu 18,5 m. Funktionen wie das Schwenken und Querverschieben des Arbeitsraumes schaffen einen Mehrwert, der sich in der Qualität der Rotorblattreparaturen und der Kosteneffizienz widerspiegelt. Zudem gewährleisten aufklappbare Gänge ein sicheres Arbeiten beim Einfangen des Blattes. Die Geometrie der selbsteinstellenden Aufhängung ermöglicht eine maximale Wartungshöhe bis zur Blattwurzel. Windenergieanlagen Typenklasse bis 180m max. Blattspitzenabstand 18,5 m Windgeschwindigkeit max. 14 m/s Rotorblattdimensionen von 5,30 m x 3,00 m Zuladung von 400 kg Details des Herstellers unter : https://wpsystems.de/system-aer

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Wir  führen eine Risikobewertung durch. Wir liefern Ihnen ein Gutachten, dass Aussagen über die den Zustand und die Qualität des Windpark Projektes macht, und geben Ihnen sowohl Handlungsempfehlungen als auch Risikobeurteilungen.  Sie erhalten eine belastbare Grundlage zur Kaufentscheidung - auf Wunsch begleiten wir ihre Transaction zum Kauf oder Verkauf

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Standsicherheitsnachweis - durch Bewertung und Prüfung zum Weiterbetrieb (BPW). Die Investition in eine Windkraftanlage erfolgt immer auch mit dem Ziel, die Anlage erheblich länger als nur für die Periode der geplanten Nutzungsdauer zu betreiben. Meistens jedoch ist dem Betreiber nicht bekannt, wie lange eine Anlage tatsächlich betrieben werden kann. Hier können wir Sie durch die Berechnung der möglichen Gesamtnutzungsdauer und der Erstellung eines Standsicherheitsnachweises unterstützen! Eine Ermittlung der Gesamtnutzungsdauer ist zum Beispiel dann interessant, wenn sich die Windpark-Konfiguration verändert und dadurch die Belastung der bestehenden Anlage beeinflusst wird. Wir sagen Ihnen, in welchem Maße sich die Nutzungsdauer einer Anlage durch zusätzliche Turbulenzen von vorgebauten Anlagen reduziert. Außerdem spielt die Ermittlung der Gesamtnutzungsdauer ebenfalls eine große Rolle, wenn die Ertrags- oder Tilgungsphase aufgrund individueller Verhältnisse verlängert werden soll.

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Eine grundlegende Voraussetzung für Arbeiten an elektrischen Anlagen ist deren sichere Ausführung entsprechend geltender Sicherheitsregeln. Unabhängig von der Art der auszuführenden Arbeit und der Qualifikation des ausführenden Personals - ob Elektrofachkraft (EFK) oder Elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP) - muss die Arbeit in einer Weise organisiert werden, die eine Einhaltung geltender Regeln und Vorschriften ermöglicht und sicherstellt. Die europaweit mindestens einzuhaltenden Vorschriften für die Durchführung elektrischer Arbeiten sind in der EN 50110 angegeben. Je nach Land können darüber hinausgehende Regeln Anwendung finden. So müssen auch in Deutschland verschärfte Vorschriften eingehalten werden.

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