Flucht- und Rettungsplan

Beschreibung

Flucht- und Rettungsplan. Nach § 55 der Arbeitsstättenverordnung hat der Arbeitgeber für jede Arbeitsstätte einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung der Arbeitsstätte das erfordern. Ein weiterer wesentlicher Bestandteil dieser Flucht- und Rettungspläne ist die Brandschutzordnung nach DIN 14096 Teil A. Eine gesonderte Form des Flucht- und Rettungsplanes stellt der Sammelplatzplan dar, bei dem zusätzlich zu allen Angaben des Flucht- und Rettungsplanes noch die Sammelplätze angegeben sind.

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  • Rettungstechnik

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