FIRE RISK ENGINEERING INH. MARTIN ENGELSKIRCHEN

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Beratung rund um den anlagentechnischen Brandschutz, wie Brandmeldeanlagen, Löschsysteme und vieles mehr. Ob bei der Auswahl der geeigneten anlagentechnischen Brandschutzanwendungen oder bei der Beseitigung von Sicherheitsmängeln aus Anlagenprüfungen – Brandschutzanforderungen sind komplex. Brandschutzvorschriften unterliegen kontinuierlichen Änderungen und Anpassungen, ebenso wie Brandschutzanlagen nicht nur in Betrieb genommen und regelmäßig überprüft, sondern auch im Betrieb funktionsfähig bleiben müssen. Darum stehe ich Ihnen gerne mit umfassender Brandschutzberatung, -planung und -dokumentation zur Seite.

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Fachliche Beratung und Planung für den anlagentechnischen Brandschutz Individuelle Probleme benötigen darauf abgestimmte Lösungsangebote, Strategieelemente und Beraterrollen. Durch die Verknüpfung von fachlicher Beratung und der Gestaltung des Veränderungsprozesses können neben dem fokussierten Projekt auch potenzielle Schnittstellen abgedeckt werden. So werden die jeweiligen Projektabschnitte zielgerichtet in den Betrieb Ihres Unternehmens integriert.

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Baubegleitendes Expertenwissen als Fachbauleitung Brandschutz Vielfältige Bauprodukte und Bauarten sorgen für unzählige Möglichkeiten im baulichen Brandschutz, aber auch für viele Fragen. Mit der ersten Begehung für das Bauprojekt stehe ich Ihnen im Rahmen einer beratenden Baubegleitung zur Seite, sodass die brandschutzrelevanten Anforderungen nicht erst am Ende Berücksichtigung finden müssen, sondern von Beginn an bei der Ausführung integriert werden. Von Wänden und Türen bis hin zu Abschottungen von Leitungen und Lüftungsanlagen behalte ich für Sie alles im Blick. In das Aufgabengebiet der Fachbauleitung Brandschutz fallen zudem die Kontrolle vorgelegter Verwendbarkeitsnachweise und Bescheinigungen sowie die Prüfung der Sachverständigen-/ Sachkundigenbescheinigungen auf deren Plausibilität.

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Brandschutzbeauftragte mit qualifizierter Ausbildung gemäß der DGUV Information 205-003, vfdb-Richtlinie 12-09/01 Für den Brandschutz sind in Betrieben, aufgrund besonderer Rechtsvorschriften, behördlicher Auflagen oder Gefährdungsbeurteilungen, Brandschutzbeauftragte mit qualifizierter Ausbildung gemäß der DGUV Information 205-003 erforderlich. Sie nehmen eine beratende, unterstützende und mitwirkende Position wahr. Innerhalb eines Unternehmens dienen Sie als zentrale Ansprechpersonen für Fragen und Probleme rund um den Brandschutz, sind aber auch für entsprechende Beurteilungen und Kontrollen von brandschutzrelevanten Maßnahmen zuständig.

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Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung (RAB 30 Anl. B+C) Durch die Regelung in der Baustellenverordnung (BaustellV) ist während der Planung und Ausführung von Bauvorhaben ein SiGeKo erforderlich. Die Tätigkeiten beteiligter Firmen werden mit Hilfe eines Sicherheits- und Gesundheitsplans während des gesamten Bauzeitraums aufeinander abgestimmt und koordiniert. Durch die Aufsicht eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators stellen Sie eine langfristig funktionsfähige Nutzung und Instandhaltung Ihres Bauwerks sicher.

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Von der Grundlagenermittlung bis hin zur Objektbetreuung begleite ich Sie in Ihrem Projekt über alle Leistungsphasen Angefangen bei der Grundlagenermittlung bis hin zur Objektbetreuung begleite ich Sie in Ihrem Projekt über alle Leistungsphasen hinweg. Durch die ganzheitliche Betreuung werden termin-, qualitäts- und kostengerechte Projektabschnitte sichergestellt. Mit Hilfe eines unabhängigen Experten erhalten Sie optimale Prozessgestaltungen und Abläufe sowie eine mögliche Kostenoptimierung durch bedarfsgerechte Analysen und Bewertungen.

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Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz Physikalische, chemische und biologische Einwirkungen tragen ebenso zur Gefährdung der Beschäftigten und Ihres Unternehmens bei, wie die eingesetzten Arbeitsmittel (insbesondere Maschinen, Geräte und Anlagen) sowie der Umgang damit, oder auch die Gestaltung von Arbeitsabläufen und Tätigkeiten. Durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist eine Gefährdungsbeurteilung durch den Unternehmer vorgegeben, um die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten sowie der Beschäftigten zu gewährleisten.

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Probleme erkennen bevor sie entstehen und Konflikte lösen um das Ziel zu erreichen Projekte verfolgen oft unterschiedliche Interessen. Während eines Bauvorhabens sind neben Auftraggebern oder Bauherrn auch Herstellerfirmen, Baufirmen, Planer und Behörden mit Ihren Vorschlägen und Anforderungen beteiligt. Durch eine neutrale und unabhängige fachliche Betrachtung können die Ziele und unterschiedlichen Ansätze zusammengefasst und gemeinsame wirtschaftliche Lösungen erarbeitet werden; auch schon bevor es zu Spannungsverhältnissen kommt.

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Sicherheitsingenieur gemäß Arbeitssicherheitsgesetz Fachkraft für Arbeitssicherheit für die Branchen Bau, Metall, Feinmechanik und Elektrotechnik Maßnahmen zur Unfallverhütung und zum Arbeitsschutz müssen auf die Arbeitsabläufe abgestimmt werden. Neben Maßnahmen der Aufklärung zu Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie zur sicheren Gestaltung des Arbeitsplatzes gehört auch die Beurteilung der Arbeitsvorgänge mit dazu. Darunter fällt die sicherheitstechnische Beurteilung der Betriebsanlagen sowie auch das integrieren von Maßnahmen, die Arbeitsunfällen entgegenwirken. Zudem müssen die Arbeitnehmer über Unfall- und Gesundheitsgefahren aufgeklärt werden.

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Planen Sie regelmäßige Wartungen und Inspektionen Ihrer Brandschutzanlagen von Beginn an mit ein. Ein Instandhaltungskonzept dient Ihnen als Plan für die Zukunft. Regelmäßige Wartungen und Inspektionen sollten von Beginn an mit eingeplant werden. Eine Brandschutzanlage beinhaltet zentrale und dezentrale Steuer- und Überwachungseinrichtungen, die ständig funktionsfähig sein müssen. Damit Sie sich rund um die Uhr auf die Verfügbarkeit der Brandschutzeinrichtungen verlassen können, müssen diese regelmäßig instandgehalten werden. So können potenzielle Mängel frühzeitig erkannt und vermieden werden.

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