Brandschutzbeauftragte mit qualifizierter Ausbildung gemäß der DGUV Information 205-003, vfdb-Richtlinie 12-09/01 Für den Brandschutz sind in Betrieben, aufgrund besonderer Rechtsvorschriften, behördlicher Auflagen oder Gefährdungsbeurteilungen, Brandschutzbeauftragte mit qualifizierter Ausbildung gemäß der DGUV Information 205-003 erforderlich. Sie nehmen eine beratende, unterstützende und mitwirkende Position wahr. Innerhalb eines Unternehmens dienen Sie als zentrale Ansprechpersonen für Fragen und Probleme rund um den Brandschutz, sind aber auch für entsprechende Beurteilungen und Kontrollen von brandschutzrelevanten Maßnahmen zuständig.
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Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung (RAB 30 Anl. B+C) Durch die Regelung in der Baustellenverordnung (BaustellV) ist während der Planung und Ausführung von Bauvorhaben ein SiGeKo erforderlich. Die Tätigkeiten beteiligter Firmen werden mit Hilfe eines Sicherheits- und Gesundheitsplans während des gesamten Bauzeitraums aufeinander abgestimmt und koordiniert. Durch die Aufsicht eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators stellen Sie eine langfristig funktionsfähige Nutzung und Instandhaltung Ihres Bauwerks sicher.
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Baubegleitendes Expertenwissen als Fachbauleitung Brandschutz Vielfältige Bauprodukte und Bauarten sorgen für unzählige Möglichkeiten im baulichen Brandschutz, aber auch für viele Fragen. Mit der ersten Begehung für das Bauprojekt stehe ich Ihnen im Rahmen einer beratenden Baubegleitung zur Seite, sodass die brandschutzrelevanten Anforderungen nicht erst am Ende Berücksichtigung finden müssen, sondern von Beginn an bei der Ausführung integriert werden. Von Wänden und Türen bis hin zu Abschottungen von Leitungen und Lüftungsanlagen behalte ich für Sie alles im Blick. In das Aufgabengebiet der Fachbauleitung Brandschutz fallen zudem die Kontrolle vorgelegter Verwendbarkeitsnachweise und Bescheinigungen sowie die Prüfung der Sachverständigen-/ Sachkundigenbescheinigungen auf deren Plausibilität.
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