EU-Vertreter nach DSGVO

Benennung eines Vertreter in der Europäischen Union nach Art. 27 DSGVO.

Beschreibung

Nach dem Marktortprinzip haben Unternehmen außerhalb der Europäischen Union unter bestimmten Umständen einen EU-Vertreter zu benennen. Wir sind Ihr fachkundiger Ansprechpartner und Vertreter im deutschsprachigen Raum.

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