WHG – Beschichtung

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Beschreibung

Überall dort, wo eine Anforderung gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG § 63) gefordert wird. Ob für elektrisch ableitfähige in explosionsgefährdeten Bereichen, Auffangräume und Wannen oder auf befahrbaren Industriefußböden.

  • Stahl und Metalle - Oberflächenbehandlung und Überzüge
  • Oberflächenbehandlung

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