Versand von Lithium-Batterien und Akkus

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Beschreibung

Die zur Anwendung kommende Transport-Vorschrift für den Luftverkehr ist die IATA DGR 52/2011 - Teil II der jeweils anwendbaren neuesten Verpackungs-Vorschriften 965 bis 970. Diese Vorschriften besagen, dass die Innenverpackung jede Batterie, Zelle oder den Akku vollständig umschließen muss. Um einen Kurzchluss zu vermeiden, muss der Kontakt mit anderen leitenden Gegenständen innerhalb derselben Verpackung unbedingt vermieden werden. Jede Verpackung ( Packstück ) muss weiterhin einen Fall aus 1,20 Meter Höhe in beliebiger Ausrichtung standhalten um eine Beschädigung der Lithium-Zelle, Batterie oder Akku, oder eine Verschiebung und Verlagerung des Inhalts oder ein Austreten zu vermeiden. Im Bereich Lufttransport für Lithium-Ionen darf ein einzelnes Packstück, das maximale Gewicht von 10 Kg nicht überschreiten

  • Akkus

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65439 Flörsheim-Wicker - Deutschland

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