UVV-Prüfung / FEM 4.004-Prüfung für Flurförderfahrzeuge

Beschreibung

Flurförderfahrzeuge müssen mindestens einmal jährlich nach FEM 4.004 (ehemals UVV) Vorschrift §37 BGV D27 geprüft werden. Hier wird das Fahrzeug von der Rissprüfung von Gabelzinken bis hin zur Längenmessung der Lastketten nach den bestehenden ca. 100 Sicherheitskriterien geprüft.

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