Von Teilmaßnahmen sprechen wir, wenn lediglich Teilbereiche von Maschinen oder anderen lärmintensiven Störquellen abgeschirmt werden sollen. Oftmals ist es aus Platz- oder Organisationsgründen nicht möglich, oder aus wirtschaftlichen Gründen nicht erforderlich, Maschinen komplett einzuhausen. Auch hier bieten wir eine Vielzahl von Lösungsansätzen an.