Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach Baustellenverordnung

Beschreibung

Die hohen Unfallhäufigkeiten auf Baustellen haben die EU veranlasst, den Arbeits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen durch hierzu besonders ausgebildete Fachleute koordinieren zu lassen. Diese Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren – SiGeKo’s –haben in den vergangenen Jahren maßgeblich mitgeholfen, die Unfallzahlen in diesem Bereich zu reduzieren. Gemäß § 3, Absatz 1 der Baustellenverordnung dürfen ausschließlich „geeignete“ Personen als SiGeKo eingesetzt werden. Eignungskriterien sind in den „Regeln für den Arbeitsschutz auf Baustellen“, insbesondere in der RAB 30 Anlage B und C, definiert. Der Bauherr kommt seiner Verantwortung für die Sicherheit auf der Baustelle unter anderem dadurch nach, dass er die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften durch den SiGeKo kontrollieren lässt. Es ist dabei wichtig, die Häufigkeit von Baustellenbesuchen der Gefährdungslage anzupassen

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