Gesetzliche Grundlagen für Spielplatz-Sicherheit Die Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes gibt in Deutschland den Rahmen für die Erstellung und Unterhaltung eines Spielplatzes vor. Der Spielplatzträger hat die Gesamtverantwortung für die Sicherheit des Spielplatzes. Anforderungen an Spielgeräte Die Anforderungen an die Sicherheit von Spielgeräten sind in den Normen DIN EN 1176/1177 geregelt, die seit dem 01.12.2011 dem Produktsicherheitsgesetz ProdSG zugeordnet sind. Die Normen formulieren die Mindestanforderungen an Konstruktion, Einbau und Anordnung unter sicherheitstechnischen Gesichtspunkten. Die in der Norm festgelegten sicherheitstechnischen Anforderungen für Spielplätzgeräte wurden so festgelegt, dass sie nach heutigen Erkenntnissen kalkulierbare Risikofaktoren berücksichtigen. Die Normen legen Anforderungen fest, die das Kind vor Gefahren schützt, die es möglicherweise nicht vorhersehen kann, wenn es ein Gerät bestimmungsgemäß benutzt.
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