Mit der Erschütterungsprognose verfügt der Objektplaner über die Möglichkeit, dass rechtzeitig in der Planungs-/ Ausschreibungsphase geeignete Schutzmaßnahmen zur Minderung der Schütterungen vorgesehen werden. Anhand einer Erschütterungsprognose ist dem Sachverständigen eine Bewertung einer möglichen Schadensrelevanz im Zuge eines Beweisverfahren (bestehende Schadensanzeige Betroffener) gegeben.
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