Luftschall­emissionsmessung (Lärmmessung) für Anlagen und Maschinen

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Beschreibung

Schallgutachten / Lärm-Messung (Luftschallemission bzw. Emissions­schalldruckpegel) zur Bewertung der Lärmemission einer Maschine Die Angabe der Lärm-Emission einer Maschine muss gemäß Maschinenrichtlinie je nach vorhandenem Schallleistungspegel in der Betriebsanleitung angegeben werden. Wir führen die geforderten Messungen mit unseren zertifizierten Messgeräten rechtssicher für Sie durch. Nach der Inbetriebnahme im Rahmen der Beurteilung der Betriebssicherheit bieten wir weiterhin die Messung der arbeitsplatzbezogenen Lärmbelastung an.

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