Notwendig für Chemikalien- und Lösemittellager, Galvanikbetriebe, Produktionshallen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten (nach Wasserhaushaltsgesetz § 19 I) Hier werden geprüfte Materialien für den Gewässerschutz nach Herstellervorschrift verarbeitet. TÜV-überwacht.
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