INDUSTRIEVERTRETUNG R. PFLITSCH GMBH

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Zum Schutz von Personen und Gebäuden werden ständig verbindliche Normen erlassen, um die Gefahren durch Gase und Dämpfe rechtzeitig zu erkennen. Da der Mensch nicht in der Lage ist, solche Gefahren frühzeitig zu erkennen, sind Warninstrumente – zur Gasdetektion – erforderlich. Für stationäre und tragbare Gaswarngeräte gelten europaweit Normen für die Tauglichkeit und die Wartungsanforderungen von Gaswarnanlagen. In diesen Normen sowie in den Richtlinien der Hersteller von Gaswarngeräten werden auch die fachlichen Anforderungen an das Personal, das die Gaswarnanlagen in Betrieb nimmt und wartet, festgelegt. Seit jeher werden die Mitarbeiter von IRP ständig von den Herstellern der Gaswarngeräte geschult – sowohl in technischer Hinsicht als auch in den Normen, die bei der Planung von Gaswarnanlagen berücksichtigt werden müssen.

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Für Fachplaner stellen wir auf Anfrage kostenlos Ausschreibungstexte zur Verfügung. Die Ausschreibungstexte stellen wir der Regel innerhalb von 24 Stunden zur Verfügung. Im Rahmen unserer Unterstützung für Planer geben wir Ihnen Hinweise, woran man aufgrund unserer Erfahrung denken sollte, damit die vorgesehene Gaswarnanlage passend dimensionier und nach den aktuellen Vorschriften ausgelegt wird.

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Mit unserem qualifizierten Fachpersonal – unsere Wartungsmitarbeiter sind im Sinne der Richtlinien befähigt – führen wir gerne die Wartung Ihrer Gaswarnanlage durch. Mit den Richtlinien T 021 (BGI 836) – Gaswarneinrichtungen für toxische Gase/Dämpfe und Sauerstoff – und T 023 (BGI 518) – Gaswarneinrichtungen für den Explosionsschutz – fordert die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) die Wartung von Gaswarnanlagen. Auf diese Weise soll deren Funktionsfähigkeit aufrechterhalten werden. Die genannten Vorschriften gelten für stationäre Gaswarnanlagen als auch für tragbare Gaswarngeräte. Wir überwachen für Sie die vorgeschriebenen Wartungstermine der Gaswarnanlagen im Rahmen eines Wartungsvertrages. Ohne einen Wartungsvertrag erlauben wir uns, Sie an die fällige Wartung ihrer Gaswarnanlage zu erinnern. Fast alle unsere Kunden nutzen den Preisvorteil aus dem Abschluss eines Wartungsvertrages mit dem Kauf einer Gaswarnanlage.

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Aufgrund unserer Herstellerunabhängigkeit können wir Ihnen die richtige Anlage zum günstigsten Preis für den jeweiligen Zweck liefern. IRP hilft Ihnen, die Kosten für Ihre Gaswarnanlage zu optimieren, denn IRP kann eine Gaswarnanlage von der Kapazität und der Spezifikation her an die Bedürfnisse des Kunden anpassen. Bitte fragen Sie bei uns im Bedarfsfall an, ob wir Ihre stationäre Gaswarnanlage oder ihr tragbares Gaswarngerät warten und kalibrieren können.

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Gegründet wurde IRP durch den Ingenieur Siegfried Pflitsch bereits 1982 als Ingenieurbüro und Industrievertrieb von Prüf- Warn- und Schaltanlagen. Seit 1993 firmiert IRP als GmbH mit Karen Pflitsch als geschäftsführender Gesellschafterin. Mit Till Pflitsch, der 2010 als Techniker zu IRP stieß, ist nun die dritte Generation im Unternehmen tätig. Über die Kompetenz und Zuverlässigkeit hinaus halfen uns interessante Projekte und Markterfolge, die IRP als Experten für Personenschutz und Gaswarnanlagen zu etablieren: Gewinn der Ausschreibung des damaligen BWB – Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung – zur Lieferung von Rauchgasanalysegeräten an die Bundeswehr Inbetriebnahme von Gaswarnanlagen (1990) im damals neu erbauten Lufthansa-Zentrum im Flughafen von Peking als Subunternehmer von JCI – Johnson Controls International

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In der Ruhstatt 3

65582 Diez - Deutschland

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Infos zum Unternehmen

Organisation

  • Gründungsjahr
    1981
  • Haupttätigkeit
    Dienstleister

Aktivitäten von INDUSTRIEVERTRETUNG R. PFLITSCH GMBH

  • Manostate
  • Sensoren
  • Rauchgasanalysegeräte
  • Sauerstoffmessgeräte
  • Service für Gaswarnanlagen
  • Pressluftatmer
  • Sensoren, explosionsgeschützte
  • Gasdetektoren
  • Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) für den Umgang mit Gefahrstoffen
  • Kältemittelwarnanlagen