Hydraulische Rettungsgeräte

Beschreibung

Hydraulisch betätigte Rettungsgeräte müssen nach den „Prüfgrundsätzen für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr“ GUV 67.13 geprüft werden. Sichtprüfung - nach jedem Einsatz - mindestens jedoch jährlich durch einen Sachkundigen Funktions– und Belastungsprüfung - mindestens alle 3 Jahre durch einen autorisierten Sachkundigen Unser Service - jährliche Prüfung hydraulischer Rettungsgeräte - jährliche Funktions– und Belastungsprüfung an Hubgeräten, hydraulischen Hebesätzen und Winden - 3-Jahres Funktions– und Belastungsprüfung an allen hydraulischen Rettungsgeräten - Rissprüfung mittels Farbeindringverfahren nach DIN 54 152

  • Sicherheitstechnik

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90475 Nürnberg - Deutschland

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