Bleibt die Zwangsvollstreckung erfolglos, wird das Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung eingeleitet. ++ Hier hat der Schuldner an Eides statt seine Vermögensverhältnisse zu offenbaren. ++ Weigert sich der Schuldner die eidesstattliche Versicherung abzugeben, wird Haftbefehl beantragt. ++ In letzter Konsequenz kann der Schuldner durch Beugehaft zur Vermögensoffenbarung gebracht werden.
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