Eine grundlegende Voraussetzung für Arbeiten an elektrischen Anlagen ist deren sichere Ausführung entsprechend geltender Sicherheitsregeln. Unabhängig von der Art der auszuführenden Arbeit und der Qualifikation des ausführenden Personals - ob Elektrofachkraft (EFK) oder Elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP) - muss die Arbeit in einer Weise organisiert werden, die eine Einhaltung geltender Regeln und Vorschriften ermöglicht und sicherstellt. Die europaweit mindestens einzuhaltenden Vorschriften für die Durchführung elektrischer Arbeiten sind in der EN 50110 angegeben. Je nach Land können darüber hinausgehende Regeln Anwendung finden. So müssen auch in Deutschland verschärfte Vorschriften eingehalten werden.