Baustellenverordnung

Arbeitshilfe zur Umsetzung der BaustellenV in der Praxis

Beschreibung

Bauen ist durch eine hohe Spezialisierung der am Bau Beteiligten gekennzeichnet, die nur durch ihr komplexes Zusammenwirken Bauvorhaben erfolgreich realisieren können. Wesentliche Grundlage sowohl für sicheres und gesundes Arbeiten als auch für qualitätsvolles Bauen sind die Kommunikation zwischen den Beteiligten und die Koordinierung ihrer Tätigkeiten. Europaweite Untersuchungen haben ergeben, dass ein wesentlicher Teil der Unfälle am Bau auf Planungsfehler und mangelnde Organisation zurückzuführen ist. Die Vorschriften der Baustellenverordnung zielen ab auf eine verstärkte Koordination der Bauabläufe und die frühzeitige Berücksichtigung von Arbeitsschutzbelangen bereits in der Planungsphase. Der Bauherr eines Bauvorhaben trägt die Verantwortung für das Bauvorhaben. Er ist zur Einhaltung und Umsetzung der in der BaustellenV verankerten baustellenspezifischen Arbeitsschutzmaßnahmen bei der Planung eines Bauvorhabens als auch bei der Koordinierung der Ausführung verpflichtet.

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