Baurechtsleisten verhindern das eventuelle Hindurchrutschen von Kleinkindern zwischen zwei Stufen. Nachrüstbar auf jeder Treppenmeister Treppe Der lichte Stufenabstand zwischen zwei Stufen sollte bei offenen Treppen nicht mehr als 12 cm betragen. Weist die Treppe jedoch aus bautechnischen Gründen einen größeren Abstand auf, dann kann durch Baurechtsleisten das eventuelle Hindurchrutschen von Kleinkindern verhindert werden. Diese Baurechtsleisten können in der Regel später, wenn die Kinder ein entsprechendes Alter erreicht haben, wieder entfernt werden. Eine flexible Investition für die Kindersicherheit. Baurechtsleisten sind in verschiedenen Ausführungen möglich.