Asbest-Abbruch und Asbest-Sanierung

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Beschreibung

Durchführung von Abbruch und Sanierungsarbeiten baulicher Anlagen oder Teilen davon, Bauten oder Fahrzeugen, die schwach gebundene Asbestprodukte enthalten einschließlich der Nebenarbeiten. Zulassung nach Anhang I Nr. 2.4.2 Abs. 4 Gefahrenstoffverordnung für Unternehmen zur Durchführung von Abbruch und Sanierungsarbeiten baulicher Anlagen oder Teilen davon, Bauten oder Fahrzeugen, die schwach gebundene Asbestprodukte enthalten einschließlich der Nebenarbeiten. Arbeiten zum Abbruch und/oder der Sanierung von schwachgebundenen Asbestprodukten mit Ausnahme von Spritzasbest in/an bestehenden Anlagen, Bauten oder Fahrzeugen/Schiffen.

  • Elektronenstrahlschweißgeräte
  • schwach Durchführung
  • Asbestprodukten Ausnahme
  • Sanierung schwachgebundenen

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