Prüfplakette DGUV Vorschrift 3 geprüft

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Beschreibung

Aus BGV A3 wird DGUV Vorschrift 3 Neues Regelwerk seit dem 01.05.2014 Durch die Fusion der Berufsgenossenschaften mit den öffentlichen Unfallversicherungsträgern ist eine Anpassung des Regelwerkes unerlässlich, um Überschneidungen zu vermeiden und Dopplungen zu bereinigen und vereinheitlichen. Dafür hat die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) die Schriften in vier Kategorien eingeteilt: DGUV Vorschriften (ab 1), DGUV Regeln (ab 100), DGUV Informationen (ab 200) und DGUV Grundsätze (ab 300). Prüfplaketten mit der alten Bezeichnung "BGV A3" sind weiterhin gültig und müssen nicht ausgetauscht oder vernichtet werden. Jedoch sollten Sie als Unternehmen, die nach den betroffenen Anordnungen und Richtlinien prüfen, eine Anpassung der Dokumentation auf die neue Namensgebung erwägen und dadurch Aktualität und Kompetenz zeigen.

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09627 Bobritzsch - Deutschland

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