Gefährdungsbeurteilungen

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Beschreibung

Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz Physikalische, chemische und biologische Einwirkungen tragen ebenso zur Gefährdung der Beschäftigten und Ihres Unternehmens bei, wie die eingesetzten Arbeitsmittel (insbesondere Maschinen, Geräte und Anlagen) sowie der Umgang damit, oder auch die Gestaltung von Arbeitsabläufen und Tätigkeiten. Durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist eine Gefährdungsbeurteilung durch den Unternehmer vorgegeben, um die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten sowie der Beschäftigten zu gewährleisten.

  • Sicherheitstechnik

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