Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz Physikalische, chemische und biologische Einwirkungen tragen ebenso zur Gefährdung der Beschäftigten und Ihres Unternehmens bei, wie die eingesetzten Arbeitsmittel (insbesondere Maschinen, Geräte und Anlagen) sowie der Umgang damit, oder auch die Gestaltung von Arbeitsabläufen und Tätigkeiten. Durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist eine Gefährdungsbeurteilung durch den Unternehmer vorgegeben, um die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten sowie der Beschäftigten zu gewährleisten.
Deutschland
Fachplaner Brandschutz für genehmigungsfähige und wirtschaftliche Brandschutzkonzepte Immer auf dem aktuellen Stand der Technik: Für genehmigungsfähige Brandschutzkonzepte und -nachweise müssen individuelle Lösungen für Ihren Betrieb bzw. Bauvorhaben geschaffen werden. Erhalten Sie nicht nur umsetzungsfähige, sondern auch wirtschaftliche Konzepte. Ob brandschutzrelevante bauordnungsrechtliche oder auch privat- bzw. versicherungsrechtliche Vorgaben, der Abgleich erfolgt stets nach den individuellen Erfordernissen und hieraus wird ein funktionierendes Gesamtkonzept entwickelt. Auch beim Erstellen von Brandmelde- und Alarmierungskonzepten, einer gewerkeübergreifenden Brandschutzmatrix sowie beispielsweise der planerischen Ausstattung mit Feuerlöschern erhalten Sie durch mein Mitwirken fundiertes Fachwissen für die weitere Planung.
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Ingenieurmäßige Methoden zur brandschutztechnischen Beurteilung Mit Hilfe von rechnerischen Verfahren, wie z.B. der Brandlastberechnung können Sie die Bauteile und Tragwerke Ihres Gebäudes beurteilen lassen. Andere Methoden helfen dabei, Evakuierungszeiten zu ermitteln und Personenströme zu analysieren. Ein Neubau, Altbau oder Sonderbau – jedes Gebäude hat individuelle Anforderungen und Gefahrenpotenziale.
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Planen Sie regelmäßige Wartungen und Inspektionen Ihrer Brandschutzanlagen von Beginn an mit ein. Ein Instandhaltungskonzept dient Ihnen als Plan für die Zukunft. Regelmäßige Wartungen und Inspektionen sollten von Beginn an mit eingeplant werden. Eine Brandschutzanlage beinhaltet zentrale und dezentrale Steuer- und Überwachungseinrichtungen, die ständig funktionsfähig sein müssen. Damit Sie sich rund um die Uhr auf die Verfügbarkeit der Brandschutzeinrichtungen verlassen können, müssen diese regelmäßig instandgehalten werden. So können potenzielle Mängel frühzeitig erkannt und vermieden werden.
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Sicherheitsingenieur gemäß Arbeitssicherheitsgesetz Fachkraft für Arbeitssicherheit für die Branchen Bau, Metall, Feinmechanik und Elektrotechnik Maßnahmen zur Unfallverhütung und zum Arbeitsschutz müssen auf die Arbeitsabläufe abgestimmt werden. Neben Maßnahmen der Aufklärung zu Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie zur sicheren Gestaltung des Arbeitsplatzes gehört auch die Beurteilung der Arbeitsvorgänge mit dazu. Darunter fällt die sicherheitstechnische Beurteilung der Betriebsanlagen sowie auch das integrieren von Maßnahmen, die Arbeitsunfällen entgegenwirken. Zudem müssen die Arbeitnehmer über Unfall- und Gesundheitsgefahren aufgeklärt werden.
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