Brandschutzhelferschulung

Beschreibung

Brandschutzhelferschulung nach der ASR A2.2 ist eine Pflicht für jeden Arbeitgeber. Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen. Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend, je Arbeitsschicht.

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